Werbungskosten: Wer mit der S-Bahn fährt, ist nicht «auf der Straße»

22-JAN-10

Arbeitnehmer haben nicht das Recht, für die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte die mit der S-Bahn gefahrenen Kilometer als Entfernungspauschale vom steuerpflichtigen Einkommen abzuziehen, wenn diese Strecke länger ist als die kürzeste Straßenverbindung zum selben Ziel. Das Finanzgericht Baden-Württemberg wies damit einen Steuerzahler zurück, der argumentierte, er könne ja Mehr-Kilometer auch dann ansetzen, wenn er mit seinem Pkw eine längere, aber verkehrsgünstigere Strecke zurücklege. Der Gesetzgeber habe mit dieser Ausnahmeregelung nicht bezweckt, "die durch die Entfernungspauschale ohnehin bestehende Subventionswirkung bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel über größere Strecken durch Einbeziehung von Umwegstrecken noch zu verstärken". (AZ: 4 K 5374/08)