Werbungskosten: Polizeihund zu Hause ist keine Privatsache

10-FEB-10

Betreut ein Polizist einen dem Land Niedersachsen gehörenden Hund, der als Schutz- und Sprengstoffspürhund eingesetzt wird, bei sich zu Hause, kann er alle hierfür entstehenden Aufwendungen, die das Land nicht ersetzt, als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Denn der Hund ist ein „Arbeitsmittel“ und kein Tier der persönlichen Lebensführung. (Niedersächsisches Finanzgericht, 14 K 20/08)